Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

VANEXONIC – eine Marke der VANEXA Group B.V.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Miet- und Dienstleistungsverträge zwischen VANEXONIC – einer Marke der VANEXA Group B.V., Swalmen (Niederlande) (im Folgenden „Vermieter/Dienstleister“) und ihren Kunden (im Folgenden „Mieter/Auftraggeber“).

1.2 Erfasst sind insbesondere:

  • Vermietung von Event- und Veranstaltungstechnik (Licht, Ton, Video, Lasersysteme, SFX, Traversen, Stromversorgung usw.),

  • Dienstleistungen durch geschultes Fachpersonal (z. B. Veranstaltungstechniker, Pyrotechniker, Licht- und Tontechniker),

  • Planung, Lieferung, Auf- und Abbau von Bühnen, Zelten und temporären Eventbauten,

  • Durchführung von pyrotechnischen und Spezialeffekt-Shows.

    1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsschluss und Leistungsumfang

2.1 Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter zustande.

2.2 Leistungsumfang ergibt sich aus dem bestätigten Auftrag. Technische Änderungen oder gleichwertige Ersatzgeräte sind zulässig, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung eintritt.

2.3 Bei pyrotechnischen Dienstleistungen verpflichtet sich der Vermieter zur Stellung von qualifiziertem Fachpersonal (staatlich anerkannte Pyrotechniker).

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anfallender Transport-, Versicherungs- und Auf-/Abbaukosten.

3.2 Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

3.3 Bei Großprojekten kann eine Anzahlung verlangt werden.

4. Stornierung und Rücktritt

4.1 Storniert der Auftraggeber, gelten folgende Pauschalen (sofern nichts anderes vereinbart):

  • bis 30 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei

  • bis 14 Tage vorher: 50 % der Auftragssumme

  • ab 7 Tage vorher: 100 % der Auftragssumme

    4.2 Umbuchungen oder Terminverschiebungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und können mit Mehrkosten verbunden sein.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • benötigte behördliche Genehmigungen (z. B. für Pyrotechnik, Zelte, Bühnenaufbau, Lasershows) rechtzeitig vorliegen,

  • Veranstaltungsflächen zugänglich und für Anlieferung/Aufbau geeignet sind,

  • Strom- und Wasseranschlüsse in ausreichender Kapazität vorhanden sind.

    5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich zu behandeln. Schäden oder Verluste sind unverzüglich zu melden.

6. Sicherheit und behördliche Vorschriften

6.1 Pyrotechnik, offene Flammen und SFX dürfen nur durch die vom Vermieter beauftragten Fachkräfte bedient werden.

6.2 Der Auftraggeber hat alle erforderlichen Sicherheitsabstände, Fluchtwege und Auflagen von Behörden einzuhalten.

6.3 Der Vermieter ist berechtigt, eine Show oder einen Aufbau zu unterbrechen oder abzusagen, wenn Sicherheitsrisiken bestehen. Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.

7. Haftung

7.1 Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen.

7.2 Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, wird nicht gehaftet.

7.3 Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung des Auftraggebers oder seiner Gäste entstehen, trägt der Auftraggeber.

7.4 Der Auftraggeber haftet für Schäden an Zelt- und Bühnenkonstruktionen durch extreme Witterung (z. B. Sturm, Hochwasser), sofern nicht anders versichert.

8. Versicherung

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Veranstaltung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie gegen Verlust/Beschädigung der Mietsachen ausreichend zu versichern.

8.2 Auf Wunsch kann der Vermieter eine entsprechende Versicherung gegen Aufpreis abschließen.

9. Lieferung, Aufbau und Abbau

9.1 Liefer- und Abbauzeiten sind verbindlich einzuhalten. Verzögerungen durch den Auftraggeber können gesondert berechnet werden.

9.2 Der Vermieter haftet nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen).

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

11. Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Verboten) sind beide Parteien von der Leistungspflicht befreit. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.3 Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der VANEXA Group B.V. in Swalmen (Niederlande). Es gilt niederländisches Recht.